48° 51' 15'' N, 9° 9' 16'' E  Skizze, Ansicht von Osten                                                                                                             REINECKE & WIMMER

48° 51' 15'' N, 9° 9' 16'' E  2014 (nicht realisiert)

Kunstwettbewerb - Kunst am Bau

Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim

Haftplatzerweiterung: Neubau eines Zellengebäudes mit vier Freiganghöfen

48° 51' 15'' N, 9° 9' 16'' E  Skizze, Ansicht von Nordwesten                                                                                                    REINECKE & WIMMER

48° 51' 15'' N, 9° 9' 16'' E  Skizze, Hofansicht                                                          REINECKE & WIMMER

48° 51' 15'' N, 9° 9' 16'' E  Schattenfläche                                                                                                                                             REINECKE & WIMMER

48° 51' 15'' N, 9° 9' 16'' E  Modell, Maßstab 1:500                                                   REINECKE & WIMMER

Entwurfskonzept


Der Entwurf für die Gestaltung der vier Freiganghöfe des Neubaus der JVA Stuttgart-Stammheim sieht eine konsequente, flächige Ausgestaltung der Bodenbeläge vor. Die Grundlage des Entwurfskonzepts stellt dabei die Kubatur des ehemaligen Strafvollzugsgebäudes Bau 1 dar. Ausgehend von dessen Grundfläche zieht sich in Form eines stilisierten Schattenwurfs eine monochrome, anthrazitfarbene Fläche in nordöstlicher Richtung über das Areal. Die so gestaltete Fläche umfasst Teile der Bestandsfläche sowie der Neubaufläche. Im äußersten Bereich reicht sie bis an die Gefängnismauer und partiell darüber hinaus.


Die vier Freiganghöfe des Neubaus befinden sich allesamt innerhalb dieser Fläche, wodurch das gesamte Neubauareal in einen formalen Bezug zu Bau 1 und der damit in Zusammengang stehenden baulichen und historischen Bedeutsamkeit des Ortes gesetzt wird. Aufgrund der homogenen Farbgebung fügt sich die zu gestaltende Fläche optimal in die vorhandene Bebauung ein und bildet zugleich einen deutlichen Kontrast zu den nicht farbig gefassten Gebäuden. Durch den Abriss von Bau 1 wird dessen Grundriss zudem eine Leerstelle markieren, die auf den Wandel hinsichtlich der Anforderungen an einen humanitären Strafvollzug verweist und dadurch zu einer Identifikation mit dem Ort beitragen kann.


Der Entwurf zielt darauf ab, eine Verträglichkeit zwischen dem Wesen der Justizvollzugsanstalt im Allgemeinen und den funktionalen Aspekten der Freiganghöfe im Besonderen zu schaffen. Durch die flächendeckende, einheitliche Bodengestaltung in Form einer wassergebundenen Wegedecke kommt jedem der vier Höfe die gleiche Wertigkeit zu. Sie zeichnet sich durch eine natürliche Anmutung aus und gewährleisten den Inhaftierten bei ihren Hofgängen ein angenehmes Gehgefühl. Die für die Freiganghöfe vorgesehenen Sitzgelegenheiten, Reckstangen, Außenduschen und Mülleimer können dabei entsprechend den Anforderungen und den Vorstellungen des Auslobers in den Freiganghöfen platziert werden.


Eine derartige Bodengestaltung entspricht in besonderem Maße den spezifischen Sicherheitsbestimmungen der JVA. Durch die homogene Flächengestaltung ist eine optimale Überwachung der Freiganghöfe jederzeit garantiert. Von den Aufsichtskabinen aus ist stets eine freie Sicht auf den gesamten Hofbereich gewährleistet, die durch keinerlei Einbauten behindert wird. Weder für die Inhaftierten noch für unzulässige Gegenstände ergeben sich potentielle Versteckmöglichkeiten. Auch der uneingeschränkte Zugang zu den Rettungswegen und Feuerwehrzufahrten ist dadurch sichergestellt.